Ablauf und Kosten
Sie benötigen weder eine Überweisung von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin noch Ihre Gesundheitskarte
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In aller Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und Beihilfeträger die Kosten für eine Psychotherapie. Setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle in Verbindung, um zu klären, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden. Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen, GOP/GOÄ.
Interessieren Sie sich hierfür? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@tiefenpsychologie-esposito.de mit dem Betreff „Private Krankenversicherung“ oder „Beihilfeberechtigt“. Über den genauen Ablauf und die Kosten kläre ich Sie gerne auf.
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Wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Psychotherapie selbst zu zahlen, können wir unmittelbar beginnen. Hierbei haben Sie keine weiteren Formalitäten zu beachten. Bei Ihrer Krankenkasse wird weder eine Diagnose noch eine Behandlung dokumentiert.
Das Honorar pro Sitzung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen, GOP/GOÄ.
Interessieren Sie sich hierfür? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@tiefenpsychologie-esposito.de mit dem Betreff „Selbstzahlung“. Über den weiteren Ablauf kläre ich Sie gerne auf.
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Bitte beachten Sie, dass ich über keine Kassenzulassung verfüge, sondern über das Prinzip der Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V) mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeite.
Dies bedeutet für Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen im besten Fall die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen, wenn Sie bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten/einer niedergelassenen Psychotherapeutin mit Kassensitz keinen freien Platz gefunden haben. Die Krankenkasse ist daher verpflichtet, eine gleichwertige Behandlung zu finanzieren.
Interessieren Sie sich hierfür? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@tiefenpsychologie-esposito.de mit dem Betreff „Kostenerstattung“ und nennen Ihre gesetzliche Krankenkasse. Über den genauen Ablauf und die Kosten kläre ich Sie gerne auf.
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Soldat:innen lassen sich bitte von ihrem/ihrer Truppenarzt/-ärztin einen Überweisungsschein und Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ über die probatorischen Sitzungen ausstellen. Bitte bringen Sie beides zum Gespräch mit. Die Genehmigung weiterer Sitzungen erfolgt über den/die Truppenarzt/-ärztin. Interessieren Sie sich hierfür? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@tiefenpsychologie-esposito.de mit dem Betreff „Heilfürsorge Soldat:in“. Über den genauen Ablauf und die Kosten kläre ich Sie gerne auf.
Bundespolizist:innen können eine Therapie bei der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in Sankt Augustin (53754) beantragen. Interessieren Sie sich hierfür? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail an info@tiefenpsychologie-esposito.de mit dem Betreff „Heilfürsorge Bundespolizei“. Über den genauen Ablauf und die Kosten kläre ich Sie gerne auf.